... auf der Webseite der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Vilsbiburg.
Wir freuen uns, dass Sie da sind. Hier finden Sie Informationen rund um unsere Kirchengemeinde.
Im Januar werden die Konten unserer Gemeinde zusammengeführt.
Bitte verwenden Sie spätestens ab 1.01.2025 nur noch das Konto der Amtskasse:
Sparkasse Vilsbiburg, IBAN DE76 7435 0000 0003 0006 13
Termine der Konfirmationen: 20. und 27. Juli 2025, Kursbeginn 20. März 2025.
Sehr geehrte Eltern, liebe zukünftige Konfirmandinnen und Konfirmanden!
Gottesdienste finden derzeit in Velden oder Vilsbiburg statt. Bitte sehen Sie bzgl. konkreter Termine auf die Terminleiste.
Einladung zur Gemeindeversammlung am 2.03.2025
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Vilsbiburg lädt hiermit alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, d.h. alle Mitglieder, die entweder mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sind oder die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten in der KG Vilsbiburg gemeldet sind, zur
Gemeindeversammlung
am Sonntag, den 2.März 2025
in die Andreaskirche in Velden ein.
Die Versammlung ist nicht-öffentlich, d.h. es sind nur Gemeindeglieder (s.o.) eingeladen.
Die Gemeindeversammlung beginnt mit einem kurzen Gottesdienst um 10 Uhr. Anschließend steigen wir in die Tagesordnung ein:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden des Kirchenvorstands.
- Abfrage nach Anträgen zur Ergänzung der Tagesordnung.
- Zukunft der Kirche und des Pfarrhauses in Velden.
- Verschiedenes / Anregungen oder Anträge der Versammlung.
- Abschluss mit Gebet und Segen.
Noch ein paar Regularien zu Ihrer Information:
Die zur Teilnahme berechtigten Gemeindeglieder (s.o.) tragen sich in eine Teilnehmerliste ein und können in der Versammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung stellen. Über die Zulassung der Anträge entscheidet die Leitung der Gemeindeversammlung. Es können nur Anträge zugelassen werden, die gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben.
Im Rahmen der Gemeindeversammlung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Vorschläge und Stellungnahmen abgeben; über diese kann im Sinne eines Meinungsbildes eine Abstimmung herbeigeführt werden. Der Kirchenvorstand ist daran aber nicht gebunden!
Wünsche und Anregungen der Gemeindeversammlung müssen vom Kirchenvorstand in kommenden Sitzungen vordringlich behandelt werden; die Gemeinde ist in geeigneter Weise über die Beschlüsse des Kirchenvorstandes zu unterrichten.
Wenn Sie Anträge oder Themen einbringen wollen, die zeitlich intensiver sein könnten und eine Vorbereitung durch den Kirchenvorstand erfordern, bitten wir darum, diese spätestens eine Woche vor der Versammlung einzureichen.